Der GKV-Spitzenverband und die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) bilden das Bundesschiedsamt für die vertragsärztliche Versorgung. Es besteht aus einer unparteiischen Vorsitzenden oder einem unparteiischen Vorsitzenden und zwei weiteren unparteiischen Mitgliedern sowie vier Vertreter*innen der Ärzte und vier Vertreter*innen der Krankenkassen. Jedes Schiedsamtsmitglied hat Stellvertreter*innen.
Allgemein
Besetzung
Vorsitzender | unparteiisches Mitglied | unparteiisches Mitglied |
Werner Nicolay | Prof. em. Dr. Heinz-Dietrich Steinmeyer | Prof. Dr. Thorsten Kingreen |
Birgit Schauenburg, Stellvertreterin | Dr. Gernot Steinhilper, Stellvertreter |
Träger
Der GKV-Spitzenverband ist der Verband aller gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen. Er vertritt die Kranken- und Pflegekassen auf Bundesebene. Der GKV-Spitzenverband übernimmt alle nicht wettbewerblichen Aufgaben in der Kranken- und Pflegeversicherung auf Bundesebene. Der GKV-Spitzenverband ist der Spitzenverband Bund der Krankenkassen gemäß § 217a SGB V.
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) vertritt die politischen Interessen der rund 175.000 an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Ärzte und Psychotherapeuten auf Bundesebene. Sie ist der Dachverband der 17 Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen), die die ambulante medizinische Versorgung für 73 Millionen gesetzlich Versicherte in Deutschland sicherstellen. Die KBV schließt mit den gesetzlichen Krankenkassen und anderen Sozialversicherungsträgern Vereinbarungen, beispielsweise zur Honorierung der niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten sowie zum Leistungsspektrum der gesetzlichen Krankenkassen. Die KVen und die KBV sind als Einrichtung der ärztlichen Selbstverwaltung Körperschaften des öffentlichen Rechts.
Weiterführende Links
- § 89 SGB V Gesetze im Internet
- Schiedsamtsverordnung Gesetze im Internet