Das Bundesschiedsamt für die vertragszahnärztliche Versorgung wird vom GKV-Spitzenverband und der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV) gebildet. Es besteht aus einer unparteiischen Vorsitzenden oder einem unparteiischen Vorsitzenden und zwei weiteren unparteiischen Mitgliedern sowie vier Vertreter*innen der Zahnärzte und vier Vertreter*innen der Krankenkassen. Jedes Schiedsamtsmitglied hat Stellvertreter*innen.
Allgemein
Besetzung
Vorsitzender | unparteiisches Mitglied | unparteiisches Mitglied |
Dr. Klaus Engelmann | Prof. Dr. Winfried Kluth | n/n |
Werner Nicolay, Stellvertreter | Prof. Dr. Friedhelm Hase, Stellvertreter | |
Prof. Dr. Ulrich M. Gassner, Stellvertreter |
Träger
Der GKV-Spitzenverband ist der Verband aller gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen. Er vertritt die Kranken- und Pflegekassen auf Bundesebene. Der GKV-Spitzenverband übernimmt alle nicht wettbewerblichen Aufgaben in der Kranken- und Pflegeversicherung auf Bundesebene. Der GKV-Spitzenverband ist der Spitzenverband Bund der Krankenkassen gemäß § 217a SGB V.
Die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Sie vertritt die Interessen von mehr als 61.000 Zahnärztinnen und Zahnärzten, die an der vertragszahnärztlichen Versorgung teilnehmen. Die KZBV ist die Dachorganisation der 17 Kassenzahnärztlichen Vereinigungen (KZVen) in den Bundesländern.
Weiterführende Links
- § 89 SGB V Gesetze im Internet
- Schiedsamtsverordnung Gesetze im Internet