Das Bundesschiedsamt wird vom GKV-Spitzenverband und dem Verband Deutscher Zahntechniker-Innungen (VDZI) gebildet. Es besteht aus einem unparteiischen Vorsitzenden und zwei weiteren unparteiischen Mitgliedern sowie vier Vertretern des VDZI und vier Vertretern des GKV-Spitzenverbandes. Jedes Schiedsamtsmitglied hat Stellvertreter.
Allgemein
Amtsperiode
Die Amtsperiode der Schiedsamtsmitglieder beträgt vier Jahre und endet am 31.12.2020.
Besetzung
Vorsitzender | unparteiisches Mitglied | unparteiisches Mitglied |
Prof. em. Dr. Heinz-Dietrich Steinmeyer | Prof. em. Dr. Karl-Hans Hartwig | Prof. em. Dr. Ingwer Ebsen |
Prof. Dr. Meinhard Schröder, Stellvertreter |
Träger
Der GKV-Spitzenverband ist der Verband aller gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen. Er vertritt die Kranken- und Pflegekassen auf Bundesebene. Der GKV-Spitzenverband übernimmt alle nicht wettbewerblichen Aufgaben in der Kranken- und Pflegeversicherung auf Bundesebene. Der GKV-Spitzenverband ist der Spitzenverband Bund der Krankenkassen gemäß § 217a SGB V.
Der Verband Deutscher Zahntechniker-Innungen (VDZI) mit Sitz in Berlin vertritt als Bundesinnungsverband die wirtschaftlichen Interessen der zahntechnischen Meisterlabore in den Innungen.
Weiterführende Links
- § 89 SGB V Gesetze im Internet
- Schiedsamtsverordnung Gesetze im Internet