Der GKV-Spitzenverband und die für die Wahrnehmung der wirtschaftlichen Interessen gebildete maßgebliche Spitzenorganisation der Apotheker bilden diese Schiedsstelle. Sie besteht aus einer unparteiischen Vorsitzenden oder einem unparteiischen Vorsitzenden und zwei weiteren unparteiischen Mitgliedern sowie fünf Vertreter*innen der Krankenkassen und fünf Vertreter*innen der Apotheker. Jedes Schiedsstellenmitglied hat Stellvertreter*innen.
Allgemein
Besetzung
Vorsitzender | unparteiisches Mitglied | unparteiisches Mitglied |
Dr. Rainer Hess | Prof. em. Dr. Ingwer Ebsen | Dr. Elmar Mand, LL.M. (Yale) |
Erika Behnsen, Stellvertreterin | Wolfgang Kaesbach, Stellvertreter | Prof. em. Dr. Christian Starck, Stellvertreter |
Schiedsstellenträger
Der Deutsche Apothekerverband e. V. (DAV) vertritt die wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Interessen der Apothekerschaft, insbesondere der öffentlichen Apotheken.
Der GKV-Spitzenverband ist der Verband aller gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen. Er vertritt die Kranken- und Pflegekassen auf Bundesebene. Der GKV-Spitzenverband übernimmt alle nicht wettbewerblichen Aufgaben in der Kranken- und Pflegeversicherung auf Bundesebene. Der GKV-Spitzenverband ist der Spitzenverband Bund der Krankenkassen gemäß § 217a SGB V.
Weiterführende Links
- § 129 SGB V Gesetze im Internet
- Schiedsstellenverordnung Gesetze im Internet